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Endlich: Spenden an die Freiwillige Feuerwehr absetzbar!
Spenden an Freiwillige Feuerwehren sind seit 1. Jänner 2012 steuerlich begünstigt – was ist zu tun?!
Ende Mai 2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 1. Jänner 2012 auch Spenden an die Freiwillige Feuerwehr von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe kann der Spender von 34 bis 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt zurückfordern.
Welche Spenden sind absetzbar – welche Quittung?
Jeder Spender kann 10 Prozent seines Netto-Einkommens des Vorjahres während eines Kalenderjahres steuerbegünstigt an die Freiwillige Feuerwehr spenden. Dem Spender ist eine einfache Spendenquittung von der Feuerwehr auszustellen, welche dieser auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen hat. Sachspenden von Betrieben sind ebenfalls möglich, die Bewertung der Sachspende erfolgt durch den Spender.
Die Spenden dürfen nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr (Feuer- und Gefahrenabwehr einschließlich Katastrophenschutz usw.) verwendet werden.
Die Spendenabsetzbarkeit ist ein Zeichen der großen Wertschätzung der freiwilligen Leistungen von bundesweit mehr als 330.000 Feuerwehrmitgliedern!